Bewerbungs­kriterien

Inhalt

  1. Der Preis
  2. Historie
  3. Kriterien
  4. Termine
  5. Teilnahmebedingungen

1. Der Preis

Die EWE Stiftung vergibt ab Frühjahr 2020 den „neuen“ Helene-Lange-Preis (HLP): Frauen in der digitalen Welt. Das OFFIS Institut für Informatik und die Stadt Oldenburg sind Koope­rations­partner, Schirmherr ist der nieder­sächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs.

Mit dem Preis sollen junge (Nach­wuchs-) Wissenschaftlerinnen ausge­zeichnet werden, die sich auf besonders innovative und kreative Art und Weise mit alltagsrelevanten Aspekten der Digitalisierung befasst haben und sich künftig vorstellen können, als Füh­rungskraft in Wissen­schaft oder Wirtschaft gesellschaftliche Verände­rungsprozesse aktiv mit zu gestalten.

2. Historie

Helene Lange (* 9. April 1848 in Olden­burg; † 13. Mai 1930 in Berlin) war eine deutsche Politikerin (DDP), Pädagogin und Frauenrechtlerin. In den Jahren 1919 bis 1921 war sie Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft und mit „Meine Herren und Damen“ eröffnete sie im März 1919 als Alterspräsidentin die erste Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft.

Zu Lebzeiten kämpfte sie für gleiche Bildungs- und Berufschancen für Frauen. Sie gründete 1890 den Allge­meinen Deutschen Lehrerinnen­verein und aufgrund dieser Initiative machten erstmals 1896 sechs Frauen die Reife­prüfung in Berlin.

Helene Lange hat entscheidend dazu beigetragen, Frauen einfacher, bürger­licher Schichten das Studium in Deutschland zu ermöglichen und ihnen neue Berufsmöglichkeiten zu eröffnen.

Helene Lange gilt als die bedeutendste Repräsentantin des gemäßigten Flügels der deutschen Frauenbewegung. Von 1894 bis 1905 war sie Vorstandsmitglied des Bundes Deutscher Frauen­vereine und Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins.

Der Helene-Lange-Preis für Frauen in MINT-Disziplinen wurde 2016 aus verschiedenen Gründen eingefroren und soll jetzt in aktualisierter und modernisierter Form unter Wahrung des ursprünglichen Markenkerns behutsam weiterentwickelt und wieder ausgeschrieben werden.

3. Kriterien

Mit dem Preis werden ab 2020 junge (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen ausgezeichnet, die sich um die Digitalisierungsforschung verdient gemacht haben.

Bewerben können sich Studierende oder Absolventinnen von Hochschulen und Fachhoch­schulen in staatlicher oder privater Trägerschaft in Nieder­sachsen und Bremen, die in ihrer wissenschaftlichen Arbeit (Master- oder Doktorarbeit oder ein vergleichbarer Abschluss, auch im Abschlussstadium mit Aussicht auf zeitnahe Fertig­stellung) anwendungsorientierte, innovative Aspekte der Digitalisierung in den zentralen Bereichen Energie, Gesellschaft und Arbeit oder Mobilität erforscht haben.

Der Gegenstand der wissenschaftlichen Abschlussarbeit soll anschlussfähig für weiter­führende Forschung und Entwicklung sein, bevorzugt interdiszi­plinäre Ansätze vertreten sowie Antworten auf drängende gesellschaft­liche Fragen unserer Zeit in den genan­nten Clustern geben.

Neben der hohen Qualität der wissen­schaftlichen Arbeit überzeugen die Bewerbungen die unabhängige Jury durch Kreativität, Praxisorientierung und den Willen der Bewerberin, den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu gehen und künftig die zuneh­mend digitalisierte Gesellschaft in verantwortlicher Position mitzugestalten.

Neben der bereits erbrachten Leistung spielen das fachliche und persönliche Entwicklungs­potential der Bewerberin­nen ebenfalls eine Rolle: ehrenamtliches gesellschaftliches Engage­ment ist deshalb ausdrücklich erwünscht.

Der Helene-Lange-Preis ist mit 15.000 € dotiert, wobei zwei Drittel des Preis­geldes im Sinne der bereits begonnenen oder weiterführenden Forschung zu verwenden ist.

Folgende Bewerbungsunterlagen sollen eingereicht werden:

Die Bewerberin soll ein maximal 5-seitiges Exposé (A4, Blocksatz, Schrift­größe 11) zusam­men mit einem Zwi­schengutachten oder dem Abschluss­zeugnis und einer Empfehlung der betreuenden wissenschaftlichen Person für den Preis einreichen. Sofern Auszüge aus der Arbeit bereits publiziert sind, sind Kopien einzureichen. Bereits gehaltene Vorträge und Tagungsbeiträge, wie z. B. Poster, sind ebenfalls zu benennen.

Bestandteil der Bewerbung ist außer­dem ein Lebenslauf mit Lichtbild sowie ein einseitiges Motivations­schreiben für die Bewerbung mit Beschreibung persönlicher und beruflicher Ziele sowie einer konkreten Idee, für welches Anschlussvorhaben 10.000 € des mit insgesamt 15.000 € dotierten Preises verwendet werden könnten (z. B. für weiterführende Forschungen, beruf­liche Qualifizierung, Auslands­aufenthalte, Publikationen oder auch anteilig für Kinder­betreuung / Haushaltshilfe, was Zeit für die wissenschaftliche Arbeit schafft). Ehrenamtliches gesellschaftliches Engagement ist ebenfalls zu belegen.

Die Bewerbungsunterlagen sind als ein zusammengefügtes PDF-Dokument mit einer max. Größe von 10 MB einzureichen. Die Einreichung ist in deutscher oder englischer Sprache möglich.

4. Termine

Die Bewerbungsfrist beginnt Ende 2025 und endet Anfang 2026. Die vollständigen Bewerbungs­unterlagen müssen innerhalb dieses Zeitraumes auf unserer Website hochgeladen werden. Jede Bewerbung wird eine Bestätigungsemail erhalten.

Das Auswahlverfahren beginnt nach Ende der Bewerbungsfrist. Es werden drei nominierte Bewerberinnen rechtzeitig bekannt gegeben und zur Preisverleihung im Frühjahr 2026 nach Oldenburg eingeladen. Die Preisträgerin wird dann im Rahmen des Festaktes verkündet.

5. Teilnahmebedingungen

Teilnahmevoraussetzungen

Berücksichtigt werden nur Bewerbun­gen, die den Teilnahme­bedingungen genügen. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Sie erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Einreicherin erklärt ausdrücklich zur nachfolgend aufgeführten Verwertungsrechteübertragung berechtigt zu sein und überträgt, sofern sie übertragbar sind, sodann dem Veranstalter, der EWE Stiftung, Stiftung des bürgerlichen Rechts (nachfolgend kurz Veranstalter genannt) die zeitlich und örtlich unbegrenzten einfachen Nutzungs- und Verwertungs­rechte an den eingereichten Unterlagen zum Zwecke der erforderlichen Öffentlich­keitsarbeit und innerhalb dieses Zweckes auch zur Weitergabe und Übertragung der erforderlichen Verwertungs­rechte an Dritte. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, der Abdruck von Fotos und Materialien in der Veranstaltungs­dokumentation und in sonstigen Pressemeldungen, die Veröffentlichung von Fotos und Videos auf Webseiten sowie die Verwendung von Fotos, Filmen und sonstigen Materialien auf Social-Media-Kanälen und im Rahmen der Preis­verleihung. Der Veranstalter bzw. die von ihm beauftragte Jury ist berechtigt, einen Einreicher vom Wettbewerb abzulehnen oder im Nachhinein auszuschließen, wenn dessen Einreichung gegen rechtliche Vorschriften verstößt und/oder rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, sexistischen oder politischen Inhalt enthält.

Nutzungs- und Verwertungsbedingungen

Von der Rechteübertragung umfasst sind sämtliche körperlichen und unkörperlichen Verwertungen in allen Formen und Medien, insbesondere das Vervielfältigungs- und Verbreitungs­recht, das Ausstellungsrecht, das Recht der Archivierung und der Zurverfü­gungstellung an die Öffentlichkeit, das Drucknebenrecht, das Tonträgerrecht, das Recht der Ton- und Bildauf­zeichnung, das Filmherstellungsrecht, d. h. das Recht Ton- / Bildaufzeich­nungen zu bearbeiten und herzustellen sowie das Recht zur Verwendung von Namen und Logos im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der einge­reichten Unterlagen. Die Einreicherin erklärt, dass bezüglich der eingereich­ten Fotos und Videos auf das Recht der Urhebernennung vollständig verzichtet wird. Ihr ist dementsprechend bewusst, dass diese aus technisch-organisatorischen Gründen auch nicht im Impressum erfolgen wird.

Zusicherung und Haftungsfreistellung

Die Einreicherin sichert zu, dass sie über alle erforderlichen Rechte, auch Marken-, Kenn­zeichen- und sonstige Schutzrechte verfügen kann und erklärt, dass die Rechte frei von Rechten Dritter übertragen werden. Sie sichert zu, die bei Abbildung von Perso­nen erforderlichen Einwilligungen eingeholt zu haben und auch die erforderlichen urheber­persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Belange geklärt zu haben. Insbesondere sichert sie diesbezüglich zu, die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers dazu eingeholt zu haben, dass die Nennung des Urhebers allenfalls im Impressum erfolgt. Die Einreicherin stellt den Veran­stalter von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadens­ersatzan­sprüchen, Rechts­verfolgungs-, Anwalts- und Gerichtskosten frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Sie unterstützt den Veranstal­ter für den Fall einer solchen Inan­spruchnahme durch Dritte, insbeson­dere mit den für eine Verteidigung notwendigen Informationen.

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